Nutzungsregeln von E-Scootern in Österreich. Was musst Du über Modelle mit STVO (Straßenzulassung – entsprechend der Strassenverkehrsordnung) und ohne STVO unbedingt wissen?

Nutzungsregeln von E-Scootern in Österreich. Was musst Du über Modelle mit STVO (Straßenzulassung – entsprechend der Strassenverkehrsordnung) und ohne STVO unbedingt wissen?

Die E-Roller sind eine neue und bequeme Art der urbanen Fortbewegung, die immer beliebter wird. Warum? E-Scooter sind einfacher zu bedienen als ein klassisches Fahrrad, sparsamer und energieeffizienter als ein Auto und sehr hilfreich, Menschenmassen wie in einem Bus oder einer U-Bahn zu vermeiden.

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E-Scooter sind vollwertige Fahrzeuge, daher gibt es auch spezielle Regeln beim Fahren. Gemäß der österreichischen Gesetzgebung werden E-Roller nach Motorleistung in 2 Kategorien eingeteilt:

    • E-Scooter mit Geschwindigkeit bis zu 25 km/h und einer Leistung von 600 W gelten rechtlich als Fahrräder.
    • E-Scooter mit Geschwindigkeit über 25 km/h und einer Leistung von 600 W gelten rechtlich als Motorräder.

Wenn Du Dich für einen E-TWOW-Scooter mit einer Motorleistung von 500 W entscheiden, die Motorleistung weniger als 600 W beträgt, musst Du beim Fahren die selben Verkehrsregeln beachten wie mit einem Fahrrad.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrräder ist in der österreichischen Radverkehrsordnung unter www.oesterreich.gv.at  deutlich angegeben. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Radfahrer auf österreichischen Straßen liegt in der Regel bei rund 30 km/h. Das Befahren von Bürgersteigen und Fußwegen ist verboten.

      Wenn der E-Roller eine Motorleistung von mehr als 600 W hat, gelten die Motorradvorschriften. Du darfst solche E-Scooter nur mit einem Führerschein fahren und muss unbedingt einen Helm tragen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung hängt von den unten angeführten Streckentypen ab.     

In unserem Shop werden alle E-Scooter-Modelle in 2 Typen unterteilt:
- E-Scooter mit Straßenzulassung (StVO), die alle Anforderungen erfüllen, eine Geschwindigkeitsbegrenzung bis 25 km/h haben und für den Einsatz in der Stadt gefahrlos sind (äquivalent zu Fahrrädern)

- E-Scooter ohne Straßenzulassung (StVO), die einen stärkeren Motor haben, die Geschwindigkeit nicht begrenzen und zusätzliche Anforderungen stellen (äquivalent zu Motorrädern)

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Im E-TWOW Shop gibt es viele verschiedene Modelle sowohl mit Straßenzulassung (mit StVO) als auch ohne Straßenzulassung (ohne StVO). Wenn Du ein Modell ohne Geschwindigkeitsbegrenzung kaufen willst, musst Du den Nutzungsbestimmungen zustimmen.

            Da E-Scooter als Fahrräder oder Motorräder klassifiziert werden, müssen sie in Österreich wie ein Fahrrad ausgestattet sein. Die Anforderungen sind in der österreichischen Fahrradverordnung klar geregelt. Erforderliche Ausrüstung beinhaltet:

  • Zwei Bremsvorrichtungen
  • Glocke oder Signal
  • Helles Licht, mit weißem oder hellgelbem, konstantem Licht (Dauerlicht) mit einer Lichtstärke von nicht weniger als 100 cd.
  • Rotes Rücklicht mit einer Intensität von mindestens 1 cd.
  • Weißer, nach vorne gerichteter Reflektor oder reflektierende Materialien gemäß ECE-Regelung Nr. R104, mit einer Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm²; Reflektoren können an Scheinwerfer angeschlossen werden.
  • Roter Reflektor oder reflektierendes Material, das den Bestimmungen der ECE-Regelung Nr. R104, mit einer Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm²;
  • Gelbe Reflektoren an den Seiten
  • An jedem Rad mit Reifen sind die Seitenwände weiß oder gelb, in einem durchgehenden Ring reflektiert, oder Reflektoren oder reflektierende Materialien, die den Bestimmungen der ECE-Regelung Nr. R104, mit einer Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm².           

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E-TWOW-Scooter mit Straßenzulassung (STVO) erfüllen vollumfänglich die Anforderungen der Nutzung in Österreich und benötigen keine zusätzliche Ausrüstung. Verwende E-TWOW Scooter und sei auf den Straßen wachsam. Schau auf Dich!

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